Der Partner Rechtsanwalt Kai Norden, Fachanwalt- für Insolvenz- und Sanierungsrecht, wird von den Amtsgericht Bremen, Cuxhaven, Nordenham und Verden (Aller) in Insolvenzverfahren zum Insolvenzverwalter bestellt.
Gemäß § 5 Abs. 5 InsO haben Insolvenzverwalter ein elektronisches Gläubigerinformationssystem vorzuhalten und daran jedem Insolvenzgläubiger, der eine Forderung angemeldet hat, alle Entscheidungen des Insolvenzgerichts, alle Rechtsmittelentscheidungen, alle an das Insolvenzgericht übersandten Berichte und alle die eigenen Forderungen betreffenden Unterlagen zum elektronischen Abruf zur Verfügung zu stellen. Die Gläubiger in den hier geführten Insolvenzverfahren haben über das Gläubigerinformationssystem (GIS) auch die Möglichkeit, die Insolvenzforderung online zur Insolvenztabelle anzumelden. Das Forderungsanmeldungsformular gemäß § 38 InsO sowie das gerichtliche Merkblatt finden Sie hier (Download Formular und Download Merkblatt).
Der Forderungsanmeldung sind alle anspruchsbegründenden Unterlagen (Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, sonstige Nachweise) vollständig bei-zufügen.
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zum GIS-Portal und können sich dort unter Angabe des Verfahrensnamens mit Ihren Zugangsdaten einloggen.
Bitte beachten Sie:
Die im Gläubigerinformationssystem (GIS) bereitgestellten Informationen sind möglicherweise nicht immer auf dem neuesten Stand. Dies liegt daran, dass die Aktualisierung der Daten aus arbeitsökonomischen Gründen schrittweise erfolgt. Wir bitten um Ihr Verständnis.