Kostentransparenz ist bei uns garantiert!
Wir informieren Sie transparent über alle anfallenden und vermeidbaren Kosten wie Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigengebühren. Bei Mandatsübernahme informieren wir Sie über die Gebühren für Prozessführung, Beratung und außergerichtliche Vertretung und beraten Sie über Möglichkeiten der Kostenminimierung.
Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte orientieren sich bei der Gebührenberechnung stets an den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), das die Höhe der Gebühren nach dem Streitwert bestimmt. Dies gilt sowohl für vermögensrechtliche Ansprüche als auch für nichtvermögensrechtliche Angelegenheiten, für die besondere Gebührenregelungen gelten.
Bei Scheidungsverfahren richtet sich der Streitwert nach dem dreifachen Nettoeinkommen der Ehegatten und dem vorhandenen Vermögen, bei Kündigungsschutzverfahren nach dem dreifachen Bruttomonatseinkommen. Darüber hinaus unterstützen wir bedürftige Mandanten bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Für weitere Informationen empfehlen wir den Besuch der Website des Anwaltsvereins. Bitte beachten Sie, dass dieser Link nur zur Orientierung dient. Abweichungen im Einzelfall und bei Sondervereinbarungen sind möglich.