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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht einfach erklärt: Ihre Rechte und Pflichten im Job

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – Kanzlei Dr. Lohsin und Partner in Bremen

Das Arbeitsrecht regelt die Rechte und Pflichten am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer möchten Sicherheit im Job, faire Bezahlung und Schutz vor ungerechten Kündigungen. Arbeitgeber möchten einen gesetzeskonformen Umgang mit Ihren Arbeitnehmern fördern und müssen zugleich wirtschaftlich handlungsfähig sein. Doch was gilt im Streitfall? Welche Ansprüche haben Sie?

Ob Kündigungsschutz, Abfindung oder Arbeitsvertrag prüfen – oft sind die rechtlichen Grundlagen unklar. Eine Abmahnung oder Gehaltskürzung kann weitreichende Folgen haben. Wer frühzeitig handelt, kann seine Position stärken.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie mit klaren Antworten und praxisnaher Beratung. Stehen Sie vor einer Kündigungs- oder Gehaltsstreitigkeit, helfen wir Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen und Konflikte zu vermeiden. Jetzt informieren und rechtzeitig absichern!

 

1. Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag

Arbeitsverhalten kann durch eine Abmahnung gerügt werden und im härtesten Fall die Vorhut der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bilden. Ein Arbeitsverhältnis kann durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Doch welche Regeln gelten? Wann ist eine Abmahnung berechtigt und welche Folgen hat sie? Wie kann ich richtig kündigen? Wie schützt das Gesetz vor ungerechtfertigten Kündigungen? Besteht Anspruch auf eine Abfindung, und wie wird sie berechnet? Ein Aufhebungsvertrag kann eine Lösung sein, doch er sollte gut überlegt sein. Die folgenden Punkte zeigen Ihnen, welche Rechte und Optionen Sie haben.

 

Abmahnung: Wann ist eine Abmahnung berechtigt? Welche Folgen hat sie?

Eine Abmahnung ist berechtigt, wenn ein Arbeitnehmer gegen seine Pflichten verstößt. Dies kann z. B. der Fall bei Unpünktlichkeit, Arbeitsverweigerung oder Fehlverhalten sein. Die Abmahnung warnt den Arbeitnehmer und gibt Ihm die Gelegenheit sein Verhalten zu überdenken. Verstößt der Arbeitnehmer gegen Regeln und wird öfter abgemahnt, kann die Kündigung drohen. Fehlt die Abmahnung, ist eine verhaltensbedingte Kündigung oft unwirksam. Arbeitgeber müssen den Verstoß genau benennen und klarstellen, was sich ändern muss.

 

Kündigungsschutz: Welche Fristen und Voraussetzungen gelten? Wie kann man sich wehren?

Nicht jeder Arbeitnehmer ist vor einer Kündigung sicher. Ein Schutz besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat. In kleineren Firmen kann der Arbeitgeber leichter kündigen.

Während der Probezeit gilt eine Frist von zwei Wochen. Danach beträgt sie vier Wochen zum 15. oder Monatsende. Mit den Jahren im Betrieb verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber und unter Umständen auch für den Arbeitnehmer, sofern Vertraglich vereinbart.

Wer eine Kündigung nicht hinnehmen will, kann eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dafür bleiben nur drei Wochen nach Erhalt der Kündigung. Danach ist eine Kündigungsschutzklage nur in Ausnahmefällen durchsetzbar.

 

Abfindung berechnen: Wann besteht Anspruch? Wie wird sie berechnet?

Eine Abfindung wird oft gezahlt, ist aber kein gesetzlicher Anspruch. Sie bietet jedoch eine Einigungsmöglichkeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – etwa bei einer betrieblichen Kündigung oder in einem Aufhebungsvertrag. Auch Tarifverträge oder ein Sozialplan können Abfindungen vorsehen.

Die Berechnung folgt meist nach einer Faustformel:

0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit

Wer also 3.000 Euro brutto verdient und 10 Jahre im Betrieb ist, kann mit 15.000 Euro rechnen. Der tatsächliche Betrag hängt aber von der Verhandlung ab.

Wichtige Punkte:

  • Steuern: Die Fünftelregelung ist seit dem 01.01.2025 nicht mehr Teil des Lohnsteuerabzugsverfahrens, was bedeutet, dass höhere Steuerabzüge direkt bei der Auszahlung anfallen. Arbeitnehmer müssen die Steuerermäßigung nun aktiv über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen, um eine mögliche Rückerstattung zu erhalten.
  • Arbeitslosengeld: Eine Abfindung verkürzt den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht. Eine Sperrzeit kann eintreten, wenn das Arbeitsverhältnis nicht durch den Arbeitgeber beendet wird, sondern der Arbeitnehmer die Beendigung herbeigeführt hat.
  • Wer eine Abfindung oder eine vergleichbare Einigung erhält, sollte die finanziellen Folgen sorgfältig prüfen. Dabei sind insbesondere die steuerlichen Auswirkungen, Sozialabgaben sowie mögliche Konsequenzen für den Bezug von Arbeitslosengeld zu beachten.

     

    Aufhebungsvertrag: Welche Vor- und Nachteile hat eine einvernehmliche Trennung?

    Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer legen gemeinsam fest, wann und unter welchen Bedingungen die Zusammenarbeit endet.

    Vorteile:

  • Eine Abfindung kann ausgehandelt werden.
  • Das Ende des Arbeitsverhältnisses kann flexibel gestaltet werden.
  • Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nötig.
  • Nachteile:

  • Es kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld drohen.
  • Ohne Verhandlung gibt es keine Abfindung.
  • Einmal unterschrieben, ist der Vertrag rechtlich bindend.
  • Ein Aufhebungsvertrag ist eine Einigung, mit der beide Seiten das Arbeitsverhältnis gemeinsam beenden. Beide Seiten bestimmen gemeinsam den letzten Arbeitstag und die Bedingungen der Trennung. Hier sind Sperrzeiten für ALG-Empfänger zu berücksichtigen.

     

    2. Arbeitsvertrag und Tarifvertrag

    Ein Arbeitsvertrag bestimmt, welche Rechte und Pflichten im Job gelten. Doch nicht jede Regel ist erlaubt. Wer unterschreibt, sollte prüfen, ob alle Punkte klar und fair sind. Arbeitgeber müssen Verträge so formulieren, dass sie rechtlich sicher sind und keine Streitigkeiten auslösen.

    Neben einem individuellen Arbeitsvertrag kann auch ein Tarifvertrag gelten. Er bestimmt für bestimmte Branchen oder Betriebe unter anderem die Bezahlung, Arbeitszeit und Kündigungsfristen. Häufig bietet er bessere Bedingungen als die gesetzlichen Vorgaben.

    Dieser Abschnitt erklärt, welche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag erlaubt sind, worauf man bei der Prüfung achten sollte und wie Tarifverträge die Bedingungen im Job festlegen.

     

    Arbeitsvertrag prüfen: Welche Klauseln sind erlaubt? Worauf muss man achten?

    Ein Arbeitsvertrag legt Rechte und Pflichten fest, doch nicht jede Klausel ist gültig. Regeln zu Arbeitszeit, Gehalt und Kündigung müssen sich an Gesetze halten. Unwirksam sind Bestimmungen, die den Arbeitnehmer unverhältnismäßig benachteiligen. Besonders bei Überstunden, Befristungen und Wettbewerbsverboten sollte man genau hinsehen, um Nachteile zu vermeiden.

     

    Arbeitsverträge rechtssicher gestalten: Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

    Ein Arbeitsvertrag muss so formuliert sein, dass er keine Zweifel offen lässt. Arbeitgeber sollten klare und rechtlich sichere Regelungen treffen, um Streit zu vermeiden. Arbeitnehmer müssen prüfen, ob alle Vereinbarungen verständlich und fair sind. Besonders bei Befristungen, Überstunden und Kündigungsfristen ist eine genaue Prüfung wichtig.

     

    Tarifverträge und ihre Besonderheiten: Wer ist gebunden, und welche Vorteile bieten sie?

    Ein Tarifvertrag gilt, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer tarifgebunden sind oder er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Er legt Löhne, Arbeitszeiten und Kündigungsfristen fest und bietet oft bessere Bedingungen als das Gesetz. Beschäftigte profitieren von klaren Regeln, die Verhandlungen über Gehalt und Arbeitszeit erleichtern.

     

    3. Gehalt, Lohn und Sonderzahlungen

    Ein gerechtes Gehalt und pünktliche Zahlungen sind für Arbeitnehmer entscheidend. Doch nicht immer ist klar, welche Ansprüche bestehen und welche Regeln für Mehrarbeit, Sonderzahlungen oder Lohnfortzahlung gelten. Arbeitgeber müssen Vorgaben einhalten, um Streit zu vermeiden.

    Wann wird eine freiwillige Sonderzahlung zur Pflicht? Wie müssen Überstunden abgerechnet werden? Wer zahlt bei Krankheit den Lohn? Und was tun, wenn das Gehalt verspätet kommt?

    Dieser Abschnitt erklärt, welche Regeln für Gehalt, Lohn und Sonderzahlungen gelten – damit Arbeitnehmer ihre Ansprüche verstehen und Arbeitgeber rechtlich sicher handeln.

     

    Betriebliche Übung: Wann werden freiwillige Leistungen zu festen Ansprüchen?

    Ein Arbeitgeber, der freiwillige Leistungen wie Weihnachtsgeld oder Bonuszahlungen regelmäßig gewährt, kann eine betriebliche Übung schaffen. Erfolgt die Zahlung drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt, entsteht ein Rechtsanspruch für Arbeitnehmer. Um dies zu vermeiden, sollte der Arbeitgeber klarstellen, dass die Leistung freiwillig und unverbindlich bleibt.

     

    Überstunden korrekt abrechnen: Rechte und Pflichten bei Mehrarbeit.

    Überstunden fallen an, wenn die vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird. Arbeitnehmer müssen sie nur leisten, wenn es im Vertrag oder Tarifvertrag geregelt ist. Die Abrechnung erfolgt durch Bezahlung oder Freizeitausgleich. Wichtig ist, dass die Mehrarbeit dokumentiert wird, da sonst kein Anspruch auf Vergütung besteht.

     

    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Wer zahlt wann – Arbeitgeber oder Krankenkasse?

    Wer krank wird, bekommt den Lohn bis zu sechs Wochen weiter vom Arbeitgeber. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht. Danach zahlt die Krankenkasse ein reduziertes Krankengeld. Wichtig: Die Krankheit muss dem Arbeitgeber rechtzeitig gemeldet und per Attest nachgewiesen werden.

     

    Lohnanspruch sichern: Was tun bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung?

    Bleibt der Lohn aus, sollten Arbeitnehmer zuerst das Gespräch suchen. Erfolgt keine Zahlung, hilft eine schriftliche Mahnung. Bleibt der Arbeitgeber im Verzug, können Verzugszinsen gefordert werden. Notfalls ist eine Lohnklage beim Arbeitsgericht möglich. In schweren Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

     

    4. Elternzeit, Mutterschutz und Arbeitsschutz

    Werdende Mütter und Eltern brauchen Schutz im Berufsleben. Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Schwangere nicht mit gefährlichen Aufgaben oder langen Arbeitszeiten belastet werden. Gleichzeitig sichert es ihr Einkommen während dieser Zeit. In der Elternzeit können Mütter und Väter ihr Kind betreuen, ohne ihren Job zu riskieren, da ein besonderer Kündigungsschutz besteht.

    Schwerbehinderte oder beeinträchtigte Menschen genießen besonderen Schutz im Arbeitsleben. Das Sozialgesetzbuch (SGB IX) regelt unter anderem den besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub sowie Vorteile bei der Arbeitsplatzgestaltung. Arbeitgeber haben besondere Pflichten bei der Einstellung. Zudem spielt die Einbindung des Integrationsamtes eine zentrale Rolle bei der Eingliederung, Arbeitsplatzanpassung und Finanzierung von Hilfsmitteln zum Abbau von Barrieren.

    Arbeitgeber müssen nicht nur ein sicheres Umfeld schaffen, sondern auch Belastungen wie Dauerstress oder Mobbing ernst nehmen. Fehlen klare Schutzmaßnahmen, kann das langfristig krank machen.

    Dieser Abschnitt zeigt, welche Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den Bereichen Mutterschutz, Elternzeit schwerbehinderte Menschen und Arbeitsschutz gelten.

     

    Elternzeit und Mutterschutz: Welche Ansprüche bestehen? Welche Pflichten haben Arbeitgeber?

    Schwangere genießen durch das Mutterschutzgesetz besondere Rechte. Gefährliche Arbeiten und lange Schichten sind verboten. Zudem gibt es sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot mit vollem Gehalt.

    Eltern können bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen. Währenddessen gilt Kündigungsschutz, und es besteht Anspruch auf Elterngeld. Arbeitgeber müssen Anträge auf Elternzeit akzeptieren und dürfen Mütter in der Schutzfrist nicht kündigen.

     

    Sicherer Arbeitsplatz: Schutzmaßnahmen gegen Gesundheitsrisiken und Mobbing.

    Ein Arbeitsplatz darf weder krank machen noch unsicher sein. Arbeitgeber müssen Gefahren früh erkennen und Arbeitsbedingungen so gestalten, dass Beschäftigte gesund bleiben. Das gilt nicht nur für Unfälle, sondern auch für Stress und Mobbing, die langfristig belasten. Klare Regeln und schnelles Handeln sind hier entscheidend.

     

    5. Arbeitszeugnis: Rechte und Inhalt

    Ein Arbeitszeugnis ist oft entscheidend für die berufliche Zukunft. Es dokumentiert nicht nur die Dauer und Art der Beschäftigung, sondern auch die Leistungs- und Verhaltensbewertung. Arbeitnehmer haben ein Recht auf ein qualifiziertes Zeugnis, das wohlwollend, aber auch wahrheitsgemäß sein muss.

    Doch nicht jede Formulierung ist eindeutig. Manche Sätze klingen positiv, bedeuten aber in Wahrheit das Gegenteil. Wer ein Zeugnis schreibt oder erhält, sollte deshalb genau hinschauen.

    Dieser Abschnitt erklärt, welche Rechte Arbeitnehmer haben, welche Formulierungen zulässig sind und worauf bei der Leistungs- und Verhaltensbewertung zu achten ist.

     

    Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis: Welche Formulierungen sind zulässig?

    Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das neben der Tätigkeit auch die Leistungs- und Verhaltensbewertung enthält. Die Formulierungen müssen wohlwollend und wahrheitsgemäß sein. Geheime Codes oder negative Andeutungen sind unzulässig. Besonders wichtig: Sätze wie „stets zur vollsten Zufriedenheit“ entsprechen einer sehr guten Bewertung.

     

    Leistungs- und Verhaltensbewertung: Worauf sollte man achten?

    Die Leistungs- und Verhaltensbewertung gibt an, wie zuverlässig, engagiert und teamfähig ein Arbeitnehmer war. Wichtig ist, dass das Zeugnis ein stimmiges Gesamtbild ergibt. Widersprüchliche Aussagen oder schwammige Formulierungen können nachteilig sein. Auch Sätze, die oberflächlich positiv klingen, sollten geprüft werden, da sie oft eine versteckte Bedeutung haben.

     

    6. Betriebsrat: Rechte und Mitbestimmung

    Mitarbeiter haben das Recht, bei wichtigen Entscheidungen im Betrieb mitzureden. Ein Betriebsrat setzt sich dafür ein, dass ihre Interessen nicht übergangen werden. Er kann bei Arbeitszeiten, Gehaltsthemen und Kündigungen mitbestimmen und so für faire Bedingungen sorgen.

    Ein Betriebsrat kann nur durch eine Wahl ins Amt kommen. Die Beschäftigten entscheiden, wer ihre Rechte vertritt und sich für bessere Arbeitsbedingungen starkmacht. Mit der Betriebsratswahl nehmen sie direkten Einfluss darauf, wie ihre Interessen im Unternehmen vertreten werden.

    Bei Streit mit dem Arbeitgeber kann eine Einigungsstelle vermitteln. Dieser Abschnitt erklärt, welche Rechte und Aufgaben der Betriebsrat hat und wie er den Arbeitsalltag verbessert.

     

    Aufgaben und Rechte des Betriebsrats: Einfluss auf Arbeitsbedingungen und Schutz der Beschäftigten.

    Ein Betriebsrat setzt sich für die Rechte der Beschäftigten ein und hat Mitspracherecht bei Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und Kündigungen. Er kann bei Einstellungen und Versetzungen widersprechen und Maßnahmen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz einfordern. Ziel ist es, faire Bedingungen zu sichern und Mitarbeiter vor Benachteiligung zu schützen.

     

    Betriebsratswahl: Ablauf, Voraussetzungen und rechtliche Vorgaben.

    Die Betriebsratswahl gibt den Beschäftigten eine Stimme im Unternehmen. Wer seit mindestens sechs Monaten im Betrieb ist, kann kandidieren, wählen darf jeder ab 16 Jahren. Der Wahlvorstand kümmert sich um den Ablauf, prüft die Wahlunterlagen und sorgt dafür, dass alles fair und rechtssicher abläuft.

     

     

    Zuständige Anwälte

    Jürgen Riepshoff

    ARBEITSRECHT

    Steven Selvanayagam

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    Einigungsstellen und Betriebsvereinbarungen:

    Lösungen bei Konflikten finden.

    Kommt es zu Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, kann eine Einigungsstelle vermitteln. Dieses Gremium besteht aus beiden Seiten und einem neutralen Vorsitzenden. Finden sie eine Lösung, wird sie in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. Solche Vereinbarungen regeln wichtige Themen wie Arbeitszeiten oder Urlaubsregelungen und sind verbindlich.

    Arbeitsrechtliche Fragen?

    So sichern Sie Ihre Rechte

    Das Arbeitsrecht ist komplex und ändert sich ständig. Entscheidungen haben oft weitreichende Folgen. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Rechte zu sichern und Konflikte zu vermeiden. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – wir unterstützen Sie mit kompetenter Beratung.

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