Bunter Anstrich der Wände einer Mietswohnung kann zu Schadensersatz führen
Mit Urteil vom 06.11.2013 entschied der BGH über einen Fall, in dem der Mieter einer Doppelhaushälfte mit weiß gestrichenen Wänden die nach Beendigung des Mietverhältnisses mit bunt gestrichenen Wänden an den Vermieter zurück gab. Einzelne Wände waren in kräftigen Farben gestrichen, z.B. gelb, rot und grün. Der Vermieter vertrat die Ansicht, die Doppelhaushälfte müsse frisch …
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