Rechtsanwalt Lars-Ole Ansteeg, Bremen

Neues Bauvertragsrecht:

Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau   Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es umfasst die §§ 650 a bis 650 v des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und gilt für alle ab diesem Tag geschlossenen Verträge. Neu im BGB ist auch der sogenannte Verbraucherbauvertrag. Er verbessert die Rechtslage der privaten …

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