Neues Bauvertragsrecht:
Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau Das neue Bauvertragsrecht ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es umfasst die §§ 650 a bis 650 v des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und gilt für alle ab diesem Tag geschlossenen Verträge. Neu im BGB ist auch der sogenannte Verbraucherbauvertrag. Er verbessert die Rechtslage der privaten …